Wir wurden angehalten, Desinfektionsflaschen zu sammeln und dort noch vorhandenes Desinfektionsmittel zu verdünnen. Da ist doch dann die Wirkung weg. Muss ich das machen nur weil mein Arbeitgeber das so will?
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Der AG ist grundsätzlich gegenüber dem AN weisungsbefugt. Eine solche Anordnung ist natürlich ungewöhnlich und deshalb sollte nochmal das Gespräch mit dem AG gesucht werden. Außerdem ist es ratsam eine schriftliche Anordnung des AG zu verlangen, um später belegen zu können, dass man dieser Anordnung des AG entsprochen hat.
Hinweis: nach § 17 Abs. 2 ArbSchG können sich AN an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass die vom AG getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen/falsch sind und einer darauf gerichteten Beschwerde an den AG selbst nicht abgeholfen wurde.