Unsere Klinik hat Covid-19 Betten aufgerüstet die jetzt leer stehen. Es ist aktuell viel zu viel Personal im Haus. Wir müssen auf Abruf zu Hause bleiben und machen minus. Es fühlt sich an wie ein Bereitschaftsdient, wird aber nicht so vergütet. Kann ich da eine Zulage verlangen und dürfen wir überhaupt ins minus geplant werden?
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Bei einem betrieblich verursachten Arbeitszeitdefizit kommt der AG in einen sogenannten „Annahmeverzug“ (§ 293 BGB). Der AG nimmt dann weniger Arbeitsleistung an, als er mit dem AN im Arbeitsvertrag vereinbart hat. Nach § 615 BGB kann der AN die regulär vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung der nicht geleisteten Arbeitsstunden verpflichtet zu sein (Minus machen). Ein betrieblich verursachtes Zeitdefizit geht daher grundsätzlich zu Lasten des Arbeitgebers. Dies gilt auch, wenn z.B. die zuständige Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz verfügt, dass der Arbeitgeber den Betrieb einstellt (§ 615 S. 3 BGB).